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Ergebnis der MD Regelprüfung 2022 der Casa Intensivpflegediensts GmbH: Note 1,0

Das Ergebnis der MD (ehem. MDK) Regelprüfung 2022

Casa Intensivpflegedienst, Ihr Pflegedienst mit der Note 1,o der MD (ehemals MDK) Prüfung in Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Offenburg, Ortenau.

Alle Pflegebereiche der Casa Intensivpflegedienst GmbH schnitten bei der MD Regelprüfung 2022 mit einem “sehr gut” ab:

  • Die Ambulante Pflege in Freiburg und Emmendingen
  • Die außerklinische Intensivpflege Erwachsene und Kinder in Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Offenburg, Ortenau
  • Die Casa Intensiv Wohngemeinschaft in Eichstetten am Kaiserstuhl

Die Basis für die Pflegenoten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (ehemals MDK, jetzt MD) und der Qualitätsprüfungen des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V.. Die Noten setzen sich aus bis zu 46 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die MD oder den PKV-Prüfdienst übermittelt werden. Die Pflegeeinrichtungen werden anhand von verschiedenen Kriterien (Transparenzkriterien) geprüft und bewertet.

Die Kriterien sind vier Qualitätsbereichen zugeordnet:

  1. Pflegerische Leistungen
  2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  3. Dienstleistung und Organisation
  4. Befragung der pflegebedürftigen Menschen

Dieses Ergebnis bestärkt uns darin, dass wir mit unserer Arbeit auf dem richtigen Weg sind. Ein wesentlicher Teil unserer Mission – nämlich die umfassende und bestmögliche Versorgung der Patienten der Casa Intensivpflegedienst GmbH – ist von außen bestätigt. Das hindert Casa aber nicht daran, die Arbeitsweise immer wieder zu hinterfragen und zu optimieren.

Die Prüfungsnote sollte tatsächlich nur das Ergebnis unseres Anspruches an uns selbst sein und nicht der Hauptgrund unseres Handelns.

Und bei aller Freude über die 1,0 des Medizinischen Dienstes ist es wichtig, die Bedürfnisse der Mitarbeitenden von Casa nicht aus den Augen zu verlieren. Ohne den Einsatz des Teams Casa ist das alles nicht möglich. Auch daran arbeitet die Casa Intensivpflegedienst GmbH stetig weiter.

Erläuterungen zum Bewertungssystem aus dem Transparenzbericht der Qualitätsprüfung des MD Baden-Württemberg:

I. BEWERTUNG DER KRITERIEN

Es wird zwischen einrichtungsbezogenen und personenbezogenen Kriterien unterschieden.
Einrichtungsbezogene Kriterien fragen nach organisatorischen Dingen und nach Abläufen in der Pflegeeinrichtung (ambulanter Pflegedienst). Diese Fragen werden mit „ja“ oder „nein“ beantwortet.

Personenbezogene Kriterien stellen Fragen zu Pflege- und Betreuungsleistungen. Zur Beantwortung dieser Fragen wird je Pflegedienst eine Stichprobe von acht Personen (aus Pflegegrad 2 drei Personen, aus Pflegegrad 3 drei Personen, aus Pflegegrad 4 und 5 zusammen zwei Personen) gezogen. Bei den in die Stichprobe einbezogenen Personen wird geprüft, ob das Kriterium „erfüllt“ oder „nicht erfüllt“ ist. Das Ergebnis wird durch den Anteilswert „vollständig erfüllt bei X von Y Personen“ dargestellt.

Bei der Befragung der in die Stichprobe einbezogenen Personen (Kriterien des Qualitätsbereichs 4) sind vier verschiedene Antworten möglich: „immer“, „häufig“, „gelegentlich“ und „nie“. Das Ergebnis der Personenbefragung wird bei jedem Kriterium deshalb durch den Anteilswert „immer/häufig/ gelegentlich/ nie erfüllt bei X von Y Personen“ dargestellt.

II. BEWERTUNG DER QUALITÄTSBEREICHE
Zur Bewertung der Prüfergebnisse eines Qualitätsbereichs wird eine Note zwischen „1“ („sehr gut“) und “5“ („mangelhaft“) vergeben. Die Notenberechnung erfolgt durch ein zweistufiges Verfahren.
1. Stufe: Pro Kriterium wird ein Punktwert wie folgt ermittelt: Bei einem einrichtungsbezogenen Kriterium werden für ein „ja“ 10 Punkte vergeben, für ein „nein“ 0 Punkte. Bei einem personenbezogenen Kriterium werden bei jeder in die Stichprobe einbezogenen Person für ein „erfüllt“ 10 Punkte, für ein „nicht erfüllt“ 0 Punkte vergeben.
Aus den Ergebnissen der Stichprobe wird für jedes Kriterium ein Gesamtmittelwert (Punktwert) wie folgt gebildet:
Die Summe der vorhandenen Punkte für alle in die Stichprobe einbezogenen Personen – unabhängig von den Pflegegraden – wird durch die Anzahl der bei diesem Kriterium einbezogenen Personen dividiert. Das Ergebnis ist der Gesamtmittelwert eines Kriteriums.

2. Stufe: Alle Punktwerte der Kriterien eines Qualitätsbereichs werden addiert. Die Summe wird durch die Anzahl der geprüften Kriterien des Qualitätsbereichs geteilt. Das Ergebnis ist der Mittelwert (Punktwert) eines Qualitätsbereichs. Dieser Wert wird einer Note zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt anhand einer Umrechnungstabelle (siehe Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant – PTVA, Anhang zu Anlage 2). Bei den personenbezogenen Kriterien der Befragung der pflegebedürftigen Menschen  (Qualitätsbereich 4) werden für die Bewertung „immer“ 10 Punkte vergeben, für „häufig“ 7,5 Punkte, für „gelegentlich“ 5 Punkte und für „nie“ 0 Punkte. Die Berechnung des Punktwertes eines Kriteriums und des Qualitätsbereichs 4 erfolgt wie oben dargestellt. Sofern ein Kriterium bei keiner der in die Stichprobe einbezogenen Person zutrifft und daher nicht bewertet werden kann, geht dieses nicht in die Berechnung der Note eines Qualitätsbereichs mit ein.

III. GESAMTBEWERTUNG
Die Vorgehensweise ist die gleiche wie bei der Bildung der Note eines Qualitätsbereichs. Der Unterschied ist nur, dass alle geprüften Kriterien der Qualitätsbereiche 1-3 bei der Ermittlung des Punktwertes für das Gesamtergebnis einbezogen werden. Der Punktwert des Gesamtergebnisses wird wieder anhand der Umrechnungstabelle einer Note zugeordnet. Sofern ein Kriterium bei keiner der in die Stichprobe einbezogenen Person zutrifft und daher nicht bewertet werden kann, geht dieses nicht in die Berechnung des Gesamtergebnisses mit ein. Die Ergebnisse der Befragung der pflegebedürftigen Menschen (Kriterien des Qualitätsbereichs 4) gehen ebenfalls nicht in das Gesamtergebnis mit ein. Die Note für die Personenbefragung wird gesondert ausgewiesen.